Dienstvertrag / Kosten der Behandlung
Heilpraktiker zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Grundlage der Behandlung ist daher ein Dienstvertrag mit dem Patienten (§§ 611-630 BGB), der die Heilpraktikerin/ den Heilpraktiker zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten wiederum zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Dabei ist die Höhe der Vergütung nach § 611 BGB grundsätzlich der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen.
Im Sinne von Fairness und Transparenz orientiere ich mich bei der Abrechnung erbrachter Leistungen allerdings am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

In unserer Praxis wird nach dem Erstgespräch gemeinsam eine Therapiestrategie besprochen
– und der damit verbundene voraussichtliche Kostenaufwand ermittelt.

Übernahme der Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten die Kosten des Heilpraktikers häufig nur erstattet, wenn sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte wiederum haben grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe für Heilpraktiker-Leistungen.
Ob einem Patienten Heilpraktiker-Leistungen erstattet werden und in welcher Höhe oder bis zu welchem Jahreslimit, liegt am Umfang des individuellen Versicherungsschutzes. Auf die Höhe der Erstattung haben Heilpraktiker grundsätzlich keinen Einfluss.

Naturheilpraxis
Christina Jostarndt
Ratzenburgerstraße 51
32339 Espelkamp

Telefon: (0 57 71) 917 225
E-Mail: kontakt@naturheilpraxis-jostarndt.de

Mitglied im Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH)

Telefonische Sprechstunde:
Montag von 10:00 bis 11:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung:
Montag: 11 – 13 Uhr und 15 – 18 Uhr
Dienstag bis Freitag: 9 – 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: ab 15 Uhr